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   VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21   

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VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21 (https://dejure.org/2024,8020)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 04.04.2024 - 2 A 26/21 (https://dejure.org/2024,8020)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 04. April 2024 - 2 A 26/21 (https://dejure.org/2024,8020)
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  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn sich die Rückkehr in den Heimatstaat aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen als unzumutbar erweist, weil bei Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände die für eine bevorstehende Verfolgung streitenden Tatsachen ein größeres Gewicht besitzen als die dagegen sprechenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.02.2019 - 1 B 2/19 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, juris; Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118/90 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21
    Die Annahme einer Gruppenverfolgung setzt voraus, dass Verfolgungshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 23.12.2002 - 1 B 42/02 -, juris Rn. 5; Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 158/94 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn sich die Rückkehr in den Heimatstaat aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen als unzumutbar erweist, weil bei Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände die für eine bevorstehende Verfolgung streitenden Tatsachen ein größeres Gewicht besitzen als die dagegen sprechenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.02.2019 - 1 B 2/19 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, juris; Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118/90 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn sich die Rückkehr in den Heimatstaat aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen als unzumutbar erweist, weil bei Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände die für eine bevorstehende Verfolgung streitenden Tatsachen ein größeres Gewicht besitzen als die dagegen sprechenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.02.2019 - 1 B 2/19 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, juris; Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118/90 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21
    Die Annahme einer Gruppenverfolgung setzt voraus, dass Verfolgungshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 23.12.2002 - 1 B 42/02 -, juris Rn. 5; Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 158/94 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96

    Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21
    Für eine individuelle Verfolgungsbetroffenheit, die mit einer "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" begründet wird, gilt das Erfordernis der Verfolgungsdichte deshalb nicht ( VG Hannover, Urteil vom 26.11.2021 - 12 A 11589/17 -, juris Rn. 32; BVerwG, Beschluss vom 22.02.1996 - 9 B 14/96 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21
    Die Annahme einer Gruppenverfolgung setzt voraus, dass Verfolgungshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 23.12.2002 - 1 B 42/02 -, juris Rn. 5; Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 158/94 -, juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - 9 A 1980/17
    Auszug aus VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21
    Die Furcht vor Verfolgung ist im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("real risk"), drohen ( OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.10.2020 - 9 A 1980/17.A -, juris Rn. 32).
  • VG Gelsenkirchen, 08.06.2017 - 8a K 1971/16

    Irak; ; alleinstehende Frau ; weiblich ; Mädchen westliche Prägung ;

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21
    Auf Basis dieses rechtlichen Maßstabes bilden irakische Frauen eine bestimmte soziale Gruppe, sofern sie - beispielsweise infolge eines längeren Aufenthalts in Europa - in einem solchen Maße in ihrer Identität westlich geprägt worden sind, dass sie entweder nicht mehr dazu in der Lage wären, bei einer Rückkehr in den Irak ihren Lebensstil den dort erwarteten Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen, oder ihnen diese Anpassung infolge des erlangten Grads ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann (VG Braunschweig, Urteil vom 16.09.2022 - 2 A 434/18 -, n. v.; VG Braunschweig, Urteil vom 26.01.2023 - 2 A 172/19 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 11.10.2023 - 3 A 3158/23 -, juris Rn. 17 m. w. N.; VG Göttingen, Urteil vom 07.06.2021 - 2 A 44/18 -, juris Rn. 30; VG Stade, Urteil vom 23.07.2019 - 2 A 19/17 -, juris Rn. 41; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.06.2017 - 8a K 1971/16.A -, juris Rn. 33; ebenso speziell für alleinstehende, verwestlichte Frauen: VG Berlin, Urteil vom 20.01.2022 - 29 K 107.17 A -, juris Rn. 22; ebenso speziell für irakische Yezidinnen: VG Hannover, Urteil vom 27.10.2022 - 3 A 5642/18 -, juris Rn. 23; abgelehnt für irakische Yezidinnen: VG Hannover, Urteil vom 21.11.2022 - 12 A 1928/18 -, juris Rn. 32).
  • VG Stade, 23.07.2019 - 2 A 19/17

    Irak, Frauen, geschlechtsspezifische Verfolgung, Zwangsehe, Zwangsheirat,

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21
    Auf Basis dieses rechtlichen Maßstabes bilden irakische Frauen eine bestimmte soziale Gruppe, sofern sie - beispielsweise infolge eines längeren Aufenthalts in Europa - in einem solchen Maße in ihrer Identität westlich geprägt worden sind, dass sie entweder nicht mehr dazu in der Lage wären, bei einer Rückkehr in den Irak ihren Lebensstil den dort erwarteten Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen, oder ihnen diese Anpassung infolge des erlangten Grads ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann (VG Braunschweig, Urteil vom 16.09.2022 - 2 A 434/18 -, n. v.; VG Braunschweig, Urteil vom 26.01.2023 - 2 A 172/19 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 11.10.2023 - 3 A 3158/23 -, juris Rn. 17 m. w. N.; VG Göttingen, Urteil vom 07.06.2021 - 2 A 44/18 -, juris Rn. 30; VG Stade, Urteil vom 23.07.2019 - 2 A 19/17 -, juris Rn. 41; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.06.2017 - 8a K 1971/16.A -, juris Rn. 33; ebenso speziell für alleinstehende, verwestlichte Frauen: VG Berlin, Urteil vom 20.01.2022 - 29 K 107.17 A -, juris Rn. 22; ebenso speziell für irakische Yezidinnen: VG Hannover, Urteil vom 27.10.2022 - 3 A 5642/18 -, juris Rn. 23; abgelehnt für irakische Yezidinnen: VG Hannover, Urteil vom 21.11.2022 - 12 A 1928/18 -, juris Rn. 32).
  • VG Göttingen, 07.06.2021 - 2 A 44/18
  • VG Hannover, 21.11.2022 - 12 A 1928/18

    Dohuk; Gruppenverfolgung; Khanke; Semel; Verwestlichung; westliche Prägung;

  • VG Hannover, 27.10.2022 - 3 A 5642/18

    Irak; verwestlichte Frau; Verwestlichung bejaht

  • VG Berlin, 20.01.2022 - 29 K 107.17
  • VG Hannover, 26.11.2021 - 12 A 11589/17

    Baath; IS; Kollaborateur; Militäroffizier; Saddam-Regime; schiitische Miliz

  • VG Hannover, 11.10.2023 - 3 A 3158/23

    Asylfolgeantrag; Flüchtkingseigenschaft; Folgeantrag; keine Dreimonatsfrist;

  • VG Braunschweig, 26.01.2023 - 2 A 172/19

    Soziale Gruppe; Verwestlichung; Yeziden; Flüchtlingsschutz für verwestlichte

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